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Radon ist ein radioaktives Edelgas und wird im Erdboden freigesetzt. Es dringt über Erdspalten in die Zwischenräume und Risse im Mauerwerk eines Hauses sowie über undichte Böden und nicht abgedichtete Mediendurchführungen in Gebäude ein.
Für die konkrete Konzentration des Radons in der Raumluft ist jedoch neben den geologischen Faktoren entscheidend die Bauweise des Gebäudes abhängig. Sind die Bedingungen ungünstig, kann es durch Undichtigkeiten in der Bauhülle in Häuser gelangen und sich in Wohnräumen anreichern, wie in nebenstehender Grafik sowie in einem Video des Bundesamtes für Strahlenschutz dargestellt.
Die Gesundheitsgefahr entsteht durch das Einatmen und die Ablagerung der wiederum strahlenden Folgeprodukte in der Lunge mit der Folge eines erhöhten Risikos bezüglich Lungenkrebs.
Prof. Erich Wichmann, Epidemiologe, Uni München
„Radon ist ein echtes Strahlenproblem - und merkwürdigerweise in unserem Land in der Öffentlichkeit völlig unterschätzt. Radon macht mehr als die Hälfte der natürlichen Strahlenbelastung aus, erheblich mehr aus als alle künstlichen Quellen - wie Röntgenstrahlung oder oberirdische Atomversuche oder Tschernobyl zusammengenommen. Das ist völlig unstrittig unter alternativen und nicht alternativen Strahlenschützern.“ (Prof. Dr. Dr. H.-Erich Wichmann leitete bis 2011 das Institut für Epidemiologie im Helmholtz Zentrum München und den Lehrstuhl für Epidemiologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München.)
Die gesundheitliche Gefährdung durch die Inhalation von Radon in Gebäuden ist mittlerweile weltweit ein viel beachtetes Problem (WHO Handbuch Radon in Innenräumen – engl.). Abschätzungen aus internationalen Studien haben bereits 1994 ergeben, dass ca. 5…7 % aller Lungenkrebsfälle in den alten Bundesländern auf Radon zurückzuführen waren, was in etwa 1.900 Todesfällen entsprach (Stellungnahme der Strahlenschutzkommission).
2005 wurden jährlich ca. 3000 Todesfälle bundesweit in der Begründung zum Radonschutz-Gesetzentwurf benannt. Trotzdem wird die Gefahr, die von Radon signifikant ausgeht, massiv unterschätzt. Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass Sie – sowohl zu Hause als auch am Arbeitsplatz – einer teilweise stark erhöhten radioaktiven Strahlendosis durch Radon ausgesetzt sein können, zumal die zwischenzeitlichen Maßnahmen zur Gebäudeabdichtung nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) oftmals zur Erhöhung der Dosis signifikant beigetragen haben.
Die Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) empfahl auf der 2. Sitzung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) am 26. und 27. November 2015 in Berlin in TOP 13 für die anstehende Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/59/EURATOM „den auch von der WHO und dem BfS in Höhe von 100 Bq/m³ vorgeschlagenen Wert als gesundheitliches Beurteilungskriterium zur Reduzierung der dem Radon zugeschriebenen Lungenkrebsfälle heranzuziehen. Die Einhaltung dieses Wertes würde insbesondere im Vergleich zu dem in der o.g. EU-Richtlinie genannten Referenzwert in Höhe von 300 Bq/m³ aus gesundheitlicher Sicht einen erheblichen Nutzen für die Vermeidung von radonassoziierten Lungenkrebsfällen in der deutschen Bevölkerung haben“. (Quelle: LAUG)
Bei der Strahlungswirkung geht man zum einem von der Konzentration des Radons in der Atemluft aus und ermittelt über die Aufenthaltszeit, die Atemrate und die Radonkonzentration (in Bq/m³) die sich daraus ergebende Dosis (auch Expositionsdosis genannt). Näheres dazu finden Sie auch im "Radon Dosis Fakten-Check".
Gemäß § 46 der Strahlenschutzverordnung (aktuelle Verordnung bei juris) darf die Dosis, der eine Einzelperson der Bevölkerung im Jahr aus künstlichen Quellen bei Tätigkeiten maximal ausgesetzt sein darf, den Grenzwert von 1 mSv (Millisievert) nicht überschreiten. Vor allem im Süden Deutschlands (Sachsen, Thüringen und Bayern) gibt es Gebiete, in denen Innenraumkonzentrationen von weit mehr als 100 Bq/m³ (Bequerel pro Kubikmeter) und mehr auftreten, was einem Dosis-Wert von 6 mSv pro Jahr entspricht (Quelle: ICRP). Daraus ist schnell ersichtlich, dass der oben genannte Grenzwert für künstliche Belastungen vor allem in Gebieten mit hohem natürlichem Strahlungspegel oft überschritten werden kann.
Aktuell geht das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) davon aus, dass allein in Deutschland etwa 50.000 Kinder und Jugendliche in Wohnräumen leben, die eine Radonkonzentration von mehr als 400 Bq/m³ aufweisen. Dies entspricht bei einer mittleren Aufenthaltszeit wie in einem Wohngebäude einer jährlichen Dosis von rund 24 mSv. Zum Vergleich: Für eine strahlenexponiert arbeitende Person, die dosimetrisch überwacht wird, darf ein Wert von 20 mSv pro Jahr nicht überschritten werden. Weiterhin wird geschätzt, dass ca. 20.000 Kinder und Jugendliche durch ihren regelmäßigen Aufenthalt in Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Jugendheimen etc. einer nicht vernachlässigbaren Belastung ausgesetzt sind. (Quelle: APUG)